Das Klagegeschäft floriert vor allem in Hamburg und Berlin. Denn an Elbe und Spree lässt es sich trefflich klagen, weil dort in einschlägig geschätzten Pressekammern Richter und Beisitzer amtieren, die sich als persönlichkeitsrechtliche Engelmacher einen guten Namen unter früheren SED-Funktionären, Stasizuträgern und “Angehörigen der bewaffneten Organe der DDR“ gemacht haben. Was zu DDR-Zeiten unter dem Deckmantel der Anonymität des Staatssicherheitsdienstes und anderer
Regierungsstellen geschah, soll auch heute anonym bleiben. Wer damals dem SED-Regime genehm war, darf doch jetzt nicht als unangenehmer Zeitgenosse in der Öffentlichkeit dastehen. Verantwortungslose Denunzianten haben ein Recht darauf, verantwortungslos zu bleiben. Sie wussten doch gar nicht, was sie taten, als sie heimlich, still und leise Belanglosigkeiten über Nachbarn, Kollegen, Freunde und Familienangehörige in die unersättlichen Stasiohren flüsterten. Wem soll man denn damit geschadet haben? Die Stasi war doch sowieso über alles im Bilde.
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