Hartz IV in der DDR?

Während die Diskussion kocht und der Herr Westerwelle mit seinem Diktum, wer Arbeit habe, müsse mehr bekommen als jemand ohne Arbeit, grundsätzlich Recht hat (der komplette Text hier), während jenseits einer Trennlinie mitten durch die CDU wohl kaum jemand kapiert hat, dass Hartz IV für niemanden ein Lebensziel sein darf, sondern nur ein Notnagel ist, weist Michael Miersch von der AdG treffend darauf hin, wie es denjenigen, die derzeit am lautesten schreien, in der DDR ergangen wäre:

Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder wer der Prostitution nachgeht oder wer sich auf ändere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft, wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.

Meinjanur.

Nachtrag: Auch Jan Fleischhauer schlägt nach:

Was für eine Politikerin wie Renate Künast “Sozialhetze” ist, empfinden viele Menschen, die einem normalen Beruf nachgehen, also nicht in der einen oder anderen Weise von Steuergeldern leben, als durchaus zutreffende Beschreibung der Situation.

Bestimmte Haltungen erinnern – rein qualitativ – an einen unsäglichen Bürgermeisters eines Stadtstaates, der jahrelang über seine Verhältnisse lebte und dann vor das BVG zieht, jetzt müsse ja wohl der Bund die Zeche bezahlen. Mir ist auch der in Karlsruhe verhandelte Einzelfall nicht näher bekannt, alleine die Aussage, dass eine Familie mit fünf Kindern geklagt habe, macht mich aber mehr als nachdenklich. Warum man neben den Hartz-IV-Sätzen für zwei Erwachsene und fünf Kinder plus Miete und x Zuschüssen auch noch klagen muss, ist auch auf den zweiten Blick nicht zu erfassen.

“Fordern und fördern” lautet das richtige sozialstaatliche Prinzip, nicht “Alimentieren und gut zureden”.

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